Energetische Sanierung

Energetische Sanierung

Wärmedämmung von Dächern, Dachböden und Wänden nach der neuen Energieeinsparverordnung für Neu- und Altbau.

Energetische Sanierung von Wohnhäusern, öffentlichen Einrichtungen und Industrieobjekten

Wärmedämmung von Dächern, Dachböden und Wänden nach der neuen Energieeinsparverordnung für Neu- und Altbau.

Energetische Sanierung bedeutet die Ertüchtigung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Neben der Fassadensanierung existieren aber auch weitere Maßnahmen, um den Heizenergiebedarf zu minimieren: Dachfenstersanierung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Heizungssanierung (Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel, Mikro-KWK, Wärmepumpe) Solarthermie zur Warmwasser- und/oder Heizungsunterstützung.

Förderung ökologischen Bauens Unter der Überschrift "Ökologisches Bauen" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedenen Förderprogramme für Aus-, Neu- und Umbau an.  Ziel der Maßnahme ist es, energiesparende und umweltschonende Bauvorhaben zu fördern.

Die Unterstützung besteht in der Bereitstellung eines zinsgünstigen, auf 10 Jahre festgeschriebenen Kredites, der mit anderen öffentlichen Mitteln kombinierbar ist und flexibel auch vorzeitig zurückgezahlt werden kann. Für Fachwerk-Neubauten kommen Förderungen nach den Standards KfW 70 und KfW 55 in Betracht.